Was kostet der Tierarzt-Notdienst?
Hier erklären wir in einfachen Worten, welche Gebühren im tierärztlichen Notdienst anfallen, wann sie gelten und warum. Grundlage ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Das Wichtigste in Kürze
- Im Notdienst kommt eine Notdienstgebühr von 59,50 € dazu (50 € plus 19 % Mehrwertsteuer).
- Jede Behandlung wird mit dem 2- bis 4-fachen Satz abgerechnet.
- Bezahlt wird sofort vor Ort – bar oder, wenn vorhanden, mit EC-Karte.
Wann gelten die Notdienstgebühren?
Die Notdienstgebühren fallen an Werktagen zwischen 18:00 und 08:00 Uhr an (also abends und nachts), am Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr und an Feiertagen ganztägig (00:00 bis 24:00 Uhr).
Die Notdienstgebühr: 59,50 €
Im Notdienst fällt eine Pauschale von 50 € an (§ 4 GOT). Mit 19 % Mehrwertsteuer sind das 59,50 €.
Die Notdienstgebühr kommt zu den Kosten der Behandlung dazu. Sie ist nicht schon in der Behandlung enthalten.
Was heißt „2- bis 4-facher Satz“?
In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) steht für jede Leistung ein Grundpreis – der sogenannte einfache Satz. Zum Beispiel für eine Untersuchung, eine Spritze oder einen Verband.
Im Notdienst wird jede Leistung mit mindestens dem 2-fachen und höchstens dem 4-fachen Satz abgerechnet (§ 4 GOT). Eine Leistung kostet im Notdienst also das Doppelte bis Vierfache ihres Grundpreises.
Ein Rechenbeispiel: einfacher Durchfall beim Hund
So kann die Rechnung für einen Hund mit einfachem Durchfall im Notdienst aussehen. Die neue Gebührenordnung gilt seit 2022. Durch Kostensteigerungen (Personal, Raum, Energie usw.) wird im Notdienst inzwischen meist ein GOT-Satz von 2,5 bis 3,0 abgerechnet (je nach Aufwand).
| Leistung | 2,5-facher Satz |
|---|---|
| Allgemeine Untersuchung HundGOT-Nr. 16 · einfacher Satz 23,62 € | 59,05 € |
| Eingehende Untersuchung des Bauchraums (Abdomen)GOT-Nr. 434 · einfacher Satz 17,25 € | 43,13 € |
| 2 × InjektionGOT-Nr. 310 · einfacher Satz 23,44 € je Stück | 117,20 € |
| Notdienstgebühr | 50,00 € |
| Summe ohne Mehrwertsteuer | 269,38 € |
| + 19 % Mehrwertsteuer | 51,18 € |
| Gesamt | 320,56 € |
Verschieben Sie den Regler: So ändert sich die Rechnung zwischen dem 2-fachen und dem 4-fachen Satz.
Zum Vergleich: Mit dem 2-fachen Satz wären es 268,35 €, mit dem 4-fachen Satz 477,19 € (jeweils mit Notdienstgebühr und Mehrwertsteuer).
Je nach Fall kommen noch dazu:
- Medikamente, die angewendet oder mitgegeben werden (§ 7 und § 9 GOT)
- Verbrauchsmaterial (§ 7 GOT)
- bei einem Hausbesuch unter Umständen Wegegeld (§ 10 GOT) und Hausbesuchsgebühr
Nur ein Beispiel. Was tatsächlich anfällt, hängt vom Tier und von der Behandlung ab.
Warum ist der Notdienst teurer?
Jeder tierärztliche Notdienst wird von den Tierärztinnen und Tierärzten vor Ort regional geregelt und organisiert. Er ist keine kommunale oder staatliche Aufgabe, und es gibt dafür auch keine Unterstützung.
Die Bereitstellung eines Notdienstes außerhalb der üblichen Praxiszeiten ist mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand für die Praxen verbunden. Der Notdienst trägt sich ausschließlich durch die Gebühren der Behandlungen. Daher liegen die Behandlungskosten um ein Mehrfaches über den normalen Kosten.
Die tierärztlichen Gebühren sind in einer offiziellen Gebührenordnung (GOT) geregelt. Auf ihrer Grundlage wird Ihre Notfallbehandlung abgerechnet.
Wie bezahle ich?
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich sofort vor Ort – bar oder, wenn vorhanden, mit EC-Karte. Eine Notfallbehandlung auf Rechnung ist unüblich.
Nehmen Sie deshalb Bargeld oder Ihre EC-Karte mit.
Ich habe eine Tierversicherung – was nun?
Haben Sie eine Tierkrankenversicherung oder eine OP-Versicherung, schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen: Dort steht, ob und in welcher Höhe die Versicherung Notdienstgebühr und Notdienst-Satz übernimmt.
Auch mit Versicherung bezahlen Sie zuerst selbst in der Praxis. Die Rechnung reichen Sie danach bei Ihrer Versicherung ein – bewahren Sie sie gut auf.
Gut zu wissen
- Vor der Fahrt anrufen. So wissen Sie, wohin Sie fahren müssen, und die Praxis kann sich auf Ihr Tier vorbereiten.
- Kein Notfall? Dann ist ein Termin in der normalen Sprechstunde Ihrer Praxis günstiger. Im Zweifel rufen Sie an und schildern die Beschwerden.
- Bargeld oder EC-Karte einstecken – bezahlt wird direkt vor Ort.
Häufige Fragen zu den Kosten
Was kostet eine Behandlung im tierärztlichen Notdienst?
Im Notdienst fällt eine Pauschale von 59,50 € an (Notdienstgebühr 50 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer). Darüber hinaus werden alle Leistungen mit dem 2- bis 4-fachen Gebührensatz abgerechnet. Grundlage ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wann fallen Notdienstgebühren an?
An Werktagen zwischen 18:00 und 08:00 Uhr, am Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr und an Feiertagen ganztägig (00:00 bis 24:00 Uhr).
Warum fallen Notdienstgebühren an?
Die Bereitstellung eines Notdienstes außerhalb der üblichen Praxiszeiten ist mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand für die Praxen verbunden. Der Notdienst ist keine staatliche Aufgabe, wird nicht bezuschusst und trägt sich ausschließlich durch die Gebühren der Behandlungen.
Kann ich im Notdienst auf Rechnung bezahlen?
In der Regel nicht. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich sofort vor Ort – bar oder, wenn vorhanden, mit EC-Karte. Eine Notfallbehandlung auf Rechnung ist unüblich.
Zahlt meine Tierversicherung den Notdienst?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. In den Vertragsbedingungen Ihrer Tierkranken- oder OP-Versicherung steht, ob und in welcher Höhe Notdienstgebühr und Notdienst-Satz übernommen werden. Sie bezahlen zuerst selbst in der Praxis und reichen die Rechnung danach bei der Versicherung ein.
Quellen: § 4 Gebührenordnung für Tierärzte (GOT); Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – vollständiger Text
